Zielgruppe:
• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung
Arbeitslöhne an Dienstnehmer*innen, die als begünstigte Behinderte gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne. Für sie entfallen folgende lohnsummengebundene Abgaben:
- Dienstgeberbeitrag (DB): Abfuhr an das zuständige Finanzamt
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Abfuhr an das zuständige Finanzamt
- Kommunalsteuer (Kommst.): Abfuhr an die zuständige Betriebsstättengemeinde
Kontakt
Sozialministeriumservice - Landesstelle Kärnten
Kumpfgasse 23-25
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. +43 (0) 463 5864
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!