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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Wenn ein*e Mitarbeiter*in die Bauhandwerkerschule besuchen möchte, können Unternehmen das Förderungsangebot des AMS nützen. Sie erhalten für die Dauer der Bauhandwerkerausbildung ihrer Mitarbeiter*innen einen Zuschuss zu den Lohnkosten.

Förderungen können alle Arbeitgeber*innen erhalten. Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Im Bereich der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN)“ und „Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ sind zu den bereits genannten Arbeitgeber*innen noch folgende nicht förderbar: Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts und Unternehmen in Schwierigkeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Kontakt

Michael Senger

Landesgeschäftsstelle des AMS Kärnten
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt

Tel. +43 (0) 463 3831-9169
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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