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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Ein Zuschuss zu den Lohnkosten ist möglich. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von Personen (unter 25 Jahren, die länger als 6 Monate arbeitslos sind, sowie ab 25 Jahren, die länger als 12 Monate arbeitslos sind). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. Zumindest 90 Tage vorgemerkte Arbeitslose ab 50 Jahren, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen), gewährt werden.

Kontakt

Regionale Geschäftsstelle des AMS, in derem Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt

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