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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Eine Bildungskarenz kann im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis zu maximal einem Jahr vereinbart werden. Die karenzierten Mitarbeiter*innen erhalten Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die vorangehende Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen beträgt sechs Monate. Achtung: Die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss ebenfalls gegeben sein.

Kontakt

Regionale Geschäftsstelle des AMS, in derem Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt

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